Kauf und Aufführungsrechte meiner Theaterstücke

  • Aufführungsrechte:
    Wenn Sie sich für eines meiner Theaterstücke entschieden haben, machen wir einen kurzen Vertrag, in dem ich Ihnen das einfache Recht übertrage, das Stück in der vorliegenden Fassung öffentlich aufzuführen. Es wird schriftlich festgehalten, wie viele Aufführungen an welchen Orten stattfinden und in welchem Zeitraum dies passieren soll. Daran haben Sie als Käufer sich exakt zu halten. Es wird schriftlich festgehalten, dass Bearbeitungen, Kürzungen oder Änderungen nur mit schriftlicher Zustimmung des Autors zulässig sind. Film-, Rundfunk- oder Online-Aufzeichnungen sind gesondert zu vereinbaren.
  • Vergütung (Tantiemen):
    Jedes Rollenskript kostet Euro 20,00. Weiter bekomme ich Tantiemen in Höhe von 10 % der Brutto-Einnahmen aus Eintrittsgeldern jeder Aufführung. Der Veranstalter garantiert mir eine Mindestvergütung von Euro 100,00 pro Aufführung, auch wenn die Einnahmen niedriger ausfallen. Die Abrechnung erfolgt spätestens 14 Tage nach jeder Aufführung. Der Veranstalter legt mir eine Übersicht über Ticketverkäufe und Einnahmen vor. Die Vergütung ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung durch den Autor fällig.
  • Pflichten des Veranstalters:
    Mein Name ist auf sämtlichen Plakaten, Programmen, Internetseiten und Pressemitteilungen deutlich zu nennen. Der Veranstalter stellt mir mindestens 2 Belegexemplare (Programmhefte, Presseausschnitte, Fotos) zur Verfügung. Aufführungstermine sind mir mindestens 4 Wochen im Voraus mitzuteilen.
  • Meine Pflichten:
    Ich versichere, dass ich die erforderlichen Rechte am Stück besitze und keine Rechte Dritter verletze.